Historisches Stadthaus neu in privater Hand

Der Kanton hat die Altstadtliegenschaft Rheingasse 57 im Baurecht verkauft. Der Zuschlagsentscheid erfolgte auf einer ganzheitlichen Beurteilung. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt waren das überzeugende Nutzungskonzept für das Wohnhaus und die Gewerbefläche sowie der nachhaltige Investitionsplan in das denkmalgeschützte Stadthaus ausschlaggebend.

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Rheingasse

Das Reiheneckhaus an der Rheingasse 57 im Herzen der Kleinbasler Altstadt wurde an eine private Käuferschaft verkauft und der Boden im Baurecht abgegeben. Die Käuferschaft verfügt über ein überzeugendes Nutzungskonzept für das Wohnhaus und den Gewerberaum im Erdgeschoss sowie über einen nachhaltigen Investitionsplan in das denkmalgeschützte Stadthaus mit Baujahr 1861.

Gesamtpaket entscheidend
Für den Kanton war das Gesamtpaket bestehend aus gesellschaftlichem, kulturellem und wirtschaftlichem Mehrwert entscheidend. Zu den Bedingungen des Kantons gehörten auch die Selbstnutzung durch die Käuferschaft und die Wohnsitzpflicht in Basel-Stadt. Die Käuferschaft wird das Wohnhaus umfassend sanieren und als «Mehrgenerationenhaus» nutzen. Im Gewerberaum im Erdgeschoss wird sie einen Quartierladen mit ökologischen Produkten betreiben.

Abgabe im Baurecht
In einer ersten Phase des zweistufigen Verkaufsprozesses interessierten sich 26 Parteien für die Liegenschaft. In der zweiten Phase gingen insgesamt 13 definitive Angebote ein. Grund für den Verkauf war, dass der Kanton Basel-Stadt keine eigene Verwendung für das Altstadthaus hat und sich dieses gut für eine private Nutzung eignet. Die Abgabe im Baurecht stellt sicher, dass der Boden langfristig im Eigentum des Kantons bleibt. Hintergrund dieser aktiven Bodenpolitik bildet die Neue Bodeninitiative, die 2016 von der Stimmbevölkerung angenommen worden ist. Mit 700 Baurechten mit gemeinnützigen Institutionen, Privaten und Unternehmen ist der Kanton Basel-Stadt einer der grössten Baurechtsgeber der Schweiz.

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